Allgemeine Richtlinien
Das Dorfradio steht grundsätzlich allen interessierten
Gruppen und Einzelpersonen offen. Bedingung ist die Mitgliedschaft im Verein
Radioclub Kitzbühel.
Diese schafft für das Dorfradio die finanzielle Voraussetzung, um Struktur und Organisation
adäquat gewährleisten zu können. Sendungsmacher/Innen erwerben somit ihr
Recht, technische Einrichtungen und Strukturen für die Umsetzung jeweiliger
Radioprojekte, zu nutzen.
Das vorhandene Angebot richtet sich insbesondere an die aktive Beteiligung
lokaler Initiativen und Einzelpersonen. Bevorzugt gefördert werden hierbei Gruppen
und Themen, die im öffentlich rechtlichen Rundfunk und bei kommerziellen
Privatradios unterrepräsentiert sind.
Offener Zugang garantiert Vielfalt, das Grundprinzip unserer Programmschöpfung.
Die Dorfradio Programmkoordination behält sich das Recht vor, im Sinne dieser Vielfalt,
die Dauer von Sendungen und deren Sendefrequenz, dem Eigenermessen
anzupassen.
2. Ehrenamtlichkeit
Die Programmschöpfung, also die Nutzung des Mediums „Radio“, erfolgt ehrenamtlich.
Programme oder Programmteile, die entgeltlich im Auftrag Dritter ausgestrahlt oder
produziert werden, bedürfen der ausdrücklichen und gesonderten Zustimmung der
Geschäftsführung. Dazu zählen Auftragsproduktionen, geförderte Programmprojekte,
PR-Aktivitäten für Dritte und Ähnliches.
3. Vergabe und Verlust von Sendezeit
Die Aufnahme von Sendungen obliegt der Programmkoordination auf Grundlage
dieser Richtlinien. Die Sendeerlaubnis wird mündlich bis auf Widerruf erteilt und
nach Einreichung eines Antrages auf Sendezeit wirksam.
Ein derartiger Widerruf erfolgt keinesfalls willkürlich, sondern unter Angabe von
Gründen, welche aus den Allgemeinen Richtlinien des Dorfradio
hervorgehen.
Aus wichtigen Gründen kann die Programmkoordination jederzeit über die Sendezeit
verfügen. In so einem seltenen Fall wird seitens Dorfradio ein ehest möglicher
Ausweichtermin bereitgestellt.
Die Sendezeit kann bei Verstößen gegen die Studioordnung zur Gänze entzogen
werden. Weiter Fälle, die zum Verlust aller Rechte führen, stehen unter den Punkten
4., 6., 7., 8. und 10. der Richtlinien.
4. Publizistische Grundhaltung
Die publizistische Grundhaltung basiert auf der
Charta der Freien Radios Österreichs, dem Ehrenkodex des österreichischen
Presserates sowie den Richtlinien.
Aus dem Programm ausgeschlossen sind rassistische, sexistische, demokratie-
feindliche und gewaltverherrlichende Inhalte. Gruppen und Personen, die solche
Inhalte vertreten und über das Dorfradio transportieren wollen, sind von jedem
Zugangsrecht ausgeschlossen.
Sendungsmacher/Innen verlieren bei einmaligem Verstoß gegen diese
publizistische Grundhaltung alle bereits erworbenen Zugangs- und Senderechte.
5. Freiheit der Rede
Den Sendungsmachern/Innen wird bei der Nutzung des Mediums Unabhängigkeit
garantiert. In einer direkten Kooperation mit redaktionellen Sendungen des Dorfradio
entbindet dies jedoch nicht von der Pflicht, auch solche Beiträge aufzunehmen,
die persönlichen Meinungen widersprechen.
Die Ausübung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung ist nur insofern
eingeschränkt, als dies die Mediengesetzgebung, andere gesetzliche Bestimmungen
oder die Allgemeinen Richtlinien vorsehen.
6. Eigenverantwortlichkeit
Die rechtliche Verantwortung für Beiträge und Sendungen liegt jeweils bei den
Sendungsmacher/Innen. Dies gilt auch für Aussagen Dritter, die von jeweiligen
Sendungsmachern/Innen ausgestrahlt werden.
Sendungsmacher/Innen haften dafür, dass durch die Sendung eines Beitrages weder
Urheberrechte noch verwandte Leistungsschutzrechte verletzt werden.
Sendungsmacher/Innen sind zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.
Wird für Schäden die dem Dorfradio erwachsen nicht aufgekommen, ist dies ein Grund
für den Entzug aller Zugangs- und Senderechte. Auch wird das Dorfradio alle gesetzlichen
Möglichleiten ausschöpfen, um sein Recht auf Schadensersatz zu erhalten.
Im Radioworkshop erhalten alle angehenden Sendungsmacher eine ausreichende
Einführung in die Grundlagen des Medienrechts (siehe 12.).
Programmelemente von Sendungen müssen sachlich fundiert sein und konkrete
Angaben enthalten. Die Verbreitung von Gerüchten und Spekulationen ist untersagt.
Berichterstattungen und Sachanalysen müssen das Ergebnis einer Recherche sein,
wobei Quellen anzugeben sind. Durch Kürzungen und Schnitte sowie anderer
gestalterischer Mittel darf es zu keiner inhaltlichen Verzerrung kommen.
Meinungskommentare sind Programmteile, die Äußerungen subjektiver und
wertender Art enthalten. Der Meinungskommentator ist namentlich zu benennen.
Meinungskommentare sind von Berichterstattung streng zu trennen.
7. Schutz des Individuums
Bei der Gestaltung von Sendungen und Beiträgen ist vor allem darauf zu achten,
dass in jedem Fall die Würde des Menschen gewahrt bleibt, dass die Privatsphäre
Einzelner nicht verletzt wird und dass generell dem Gebot der fairen Vorgangsweise
entsprochen wird. Heimliche Tonaufnahmen von Gesprächen, die nicht für die
Öffentlichkeit bestimmt sind, sind unzulässig.
Alle Sendungen müssen im Hinblick auf ihre Aufmachung und ihren Inhalt die
Menschenwürde und die Grundrechte eines jeden Individuums achten.
Missachtung führt zum Verlust aller bereits erworbenen Zugangs- und Senderechte.
8. Sendungsmachertreffen
Von Zeit zu Zeit werden alle Sendungsmacher/Innen zu einem Treffen
eingeladen. Die Teilnahme daran ist keine Pflicht, wird aber seitens des Teams
ausdrücklich erwünscht und empfohlen.
Sowohl die Kommunikation unter den einzelnen Mitwirkenden als auch zwischen
Dorfradio Team und Sendungsgestalter/Innen ist von großer Bedeutung.
Eine gemeinsame Identität, die Vermittlung gemeinsamer Ziele, Stärkung der
Solidarität aber auch Bearbeitung von auftretenden Differenzen, u. v. m. werden
auf diesem Wege sichergestellt.
9. Sendungsablauf
Sendungen müssen pünktlich zu der vereinbarten Sendezeit beginnen und enden.
Zu Beginn und am Ende der Sendezeit ist ein Dorfradio Jingle
zu spielen.
Die Sendezeiten werden von der Programmkoordination direkt an die
Sendungsmacher/Innen dirigiert. Sie dürfen weder an Dritte weiter gegeben, noch
verkauft werden.
Solidarität und Toleranz unter allen Teilnehmern und Mitgliedern wird grundsätzlich
vorausgesetzt. Manchmal kann es von größter Bedeutung sein, im Rahmen von
Sendungen, Inhalte und aktuelle Anliegen des Dorfradio zu vermitteln. Dass der innere
Zusammenhalt auch nach außen getragen wird, sollte dem Selbstverständnis aller
Sendungsmacher/Innen entsprechen.
Vorproduzierte Sendungen sind spätestens um 12 Uhr Mittag, am Vortag des
Sendetages, im Studio abzugeben. Für Sendungen, die entweder am Sonntag
oder am Montag ausgestrahlt werden gilt, Freitag 12 Uhr Mittag, als Abgabefrist.
Ihre Dauer darf die zugewiesene Sendezeit nicht überschreiten. Auch in diesem
Punkt führt fortwährendes Zuwiderhandeln zum Verlust der Sendezeit.
10. Senderechte
Senderechte auf alle vom Dorfradio ausgestrahlten Sendungen
verbleiben bei den Produzenten/Innen der Sendung. Im Dorfradio erstausgestrahlte
Sendungen dürfen allerdings vom Dorfradio beliebig wiederholt
werden, sowie im nichtkommerziellen Bereich ( Freie Radios, Internet Audiodaten-
banken) zur Ausstrahlung verwendet werden.
Auch behält sich das Dorfradio vor, zu eigenen Zwecken (z.B. Archivierung) Kopien
dieser Sendungen anzufertigen.
11. Werbefreies Programm
Alle Sendungen des Dorfradio entsprechen dem Grundsatz des
werbefreien Programms. Das heißt Werbungen für Produkte, Produktnamen,
Dienstleistungen, Parteien oder wahlwerbende Gruppen sind unzulässig.
Sponsoring im Programm ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von seitens Dorfradio konzipierter
und koordinierter Widmungsaktivitäten.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinie führt zum Verlust aller bereits erworbenen
Zugangs und Senderechte. Allen Sendungsmachern/Innen steht die Möglichkeit
einer Patronanz der eigenen Sendung offen. Dies hat in inhaltlichem und
finanziellem Einvernehmen mit der Geschäftsführung des Dorfradio zu erfolgen.
12. Ausbildung/ Medienkompetenz/ Workshops
Das Dorfradio bietet allen Sendungsmachern/Innen eine
gründliche Einschulung. Dieser Einführungsworkshop ist Grund-
voraussetzung für die eigenständige Nutzung der Infrastruktur und für die
selbständige Bewerkstelligung des „Live Betriebes“ und wird dafür vorgeschrieben
13. Allfällige Änderungen
Das Dorfradio behält sich das Recht vor, eine aus praktischer
Erfahrung zu Tage tretende Mangelhaftigkeit seiner Allgemeinen Richtlinien und
seiner Studioordnung, anzupassen und auszubessern.
